Seite drucken

Mehrere Stimmrechtsmitteilungen erhalten

Nach § 21 WpHG sind Aktionäre verpflichtet, bei Über- oder Unterschreiten bestimmter Meldeschwellen die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile zu melden. Die Meldeschwellen liegen bei 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%.

Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 erhielt die Gesellschaft mehrere solcher Mitteilungen, die sie im Wortlaut auf ihrer Unternehmenswebsite veröffentlicht hat.

Meldepflichtiges Wertpapiergeschäft nach § 15a WpHG

Gemäß § 15a WpHG sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Mitarbeiter mit Führungsaufgaben im Sinne des WpHG dazu verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der HUGO BOSS AG offenzulegen.

Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 hat die Gesellschaft von Vorstand und Aufsichtsrat eine solche Mitteilung erhalten. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten insgesamt weniger als 1% der von der HUGO BOSS AG ausgegebenen Aktien. Corporate Governance Bericht

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte werden auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.

Bestand eigener Aktien unverändert

Die Hauptversammlung am 21. Juni 2010 hatte den Vorstand der HUGO BOSS AG ermächtigt, das bereits damals bestehende Aktienrückkaufprogramm fortzusetzen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2015 Aktien der Gesellschaft bis zu einem Anteil von 10% des ausstehenden Grundkapitals zu erwerben. Von der Ermächtigung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

Somit hält die HUGO BOSS AG weiterhin unverändert 1.383.833 Stück eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 1,97% beziehungsweise 1.383.833 EUR am Grundkapital. Rechtliche Angaben

Keine Unternehmensanleihe begeben

Im Jahr 2014 wurde weder von der HUGO BOSS AG noch einer ihrer Tochtergesellschaften eine Unternehmensanleihe emittiert, wodurch zum Jahresende 2014 keine solche ausstand. Auch verfügt der Konzern über kein Rating einer externen Ratingagentur.

Seite drucken